mediation

Mediation ist ein freiwilliges, ergebnisorientiertes Verfahren, in dem die Konfliktpartner mit Hilfe einer neutralen Person im direkten Gespräch miteinander verbindliche Lösungen erarbeiten. Ziel sind einvernehmliche, umsetzbare Vereinbarungen, die beide Parteien in Kenntnis des geltenden Rechts mittragen und ihre Interessen darin wiederfinden.

Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren werden zumeist Zeit, Kosten und Energie gespart, das Verhältnis der Konfliktpartner wird nicht geschädigt, sondern befriedet und vor allem die Entscheidungskompetenz nicht aus der Hand gegeben: Die Parteien allein bestimmen, welche Themen sie behandeln wollen und welchen Lösungsvorschlägen sie zustimmen können. Bereits laufende Gerichtsverfahren werden durch die Mediation unterbrochen, die Verjährungsfristen sind während der Mediation gehemmt.

Themen, die Trennungssituationen einer Paarbeziehung berühren (bspw. solche der Regelung des Sorge- oder Umgangsrechts, des Unterhalts, der Hausratsaufteilung, des Verbleibs in der Ehewohnung usw.), sowie vieler weiterer Bereiche des familiären oder partnerschaftlichen Miteinanders (z.B. Aufgabenverteilung in Beziehungen, Erziehungsfragen, Erbschaftsstreitigkeiten, Konflikte mit Jugendlichen) können im Prozess der Mediation neu betrachtet und geklärt werden.

Es gibt keine Voraussetzungen für die Mediation außer der Bereitschaft, sich auf das Verfahren einzulassen. Selbst wenn die Konfliktparteien in einer offensichtlichen Sackgasse stecken oder nicht mehr miteinander reden, kann die Mediation Kommunikationsbereitschaft wieder herstellen. Autonomie und Selbstbehauptung einerseits und das Entwickeln der Fähigkeit des wechselseitigen Verstehens andererseits lassen Kooperationsbereitschaft wachsen und werden somit zur fruchtbaren Grundlage einer nunmehr möglichen Einigung. So kann Mediation neben konkreten Ergebnissen in vielen Lebens- und Arbeitsbereichen, insbesondere auch die Rückkehr zu einem würdigen und respektvollen Umgang miteinander ermöglichen.

Die Ergebnisse können schließlich in einem sogenannten Memorandum zusammengefasst und durch das Hinzuziehen von Anwälten Rechtsverbindlichkeit (ggf. auch eine notarielle Beurkundung) erlangen.